Soziotherapie wird von Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie von Psychischen Institutsambulanzen verordnet und ist eine Leistung, die von den Krankenkassen bezahlt wird. Je nach Krankenversicherung kann eine gesetzliche Zuzahlung fällig werden. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren können bis zu 120 Stunden Therapiestunden bewilligt werden. Auch Hausärzte dürfen bis zu fünf Probestunden Soziotherapie verordnen. Ergänzend zur Verordnung erstellen der Facharzt, der/die Soziotherapeut*in und der/die Patient*in gemeinsam einen individuellen Therapieplan.
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